Art.: 2.7.03 Bei allen Zeitfahrbewerben auf der Straße ist das Warmfahren auf der Rennstrecke
während des Bewerbs ausnahmslos verboten. Der ÖRV genehmigt dieses Event unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt des Events alle zur Durchführung erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen.
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